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A1 + B L17 – Ablauf

Voraussetzungen & Ablauf

Du bist zumindest schon 15,5 Jahre alt und deine Eltern oder ein nächster Verwandter möchten dich zur Führerschein BL17 Ausbildung unterstützen? Zusätzlich möchtest du die Freiheit auf 2 Rädern genießen. Dazu brauchst du die Lenkberechtigung der Führerscheinklasse A1 / A2.


Dann komme mit deinem Pass oder Personalausweis und deinem Meldezettel vom Hauptwohnsitz zur Anmeldung in die Fahrschule. Zur besseren Kommunikation wäre es fein, wenn dich dein privater Ausbildner begleiten könnte.

 

Während du den Theorieunterricht für die Theoriemodule GW, A + B besuchst, musst du noch zum Amtsarzt um ein Führerschein­tauglichkeits­attest ausgestellt zu bekommen (siehe Amtsarztliste unter Download). Das Erste Hilfe Zeugnis und 1 aktuelles Passfoto brauchst du erst zur Vorprüfung (Simulation der Theorieprüfung GW, A + B am PC in der Fahrschule) vor deinem 17. Geburtstag.


Keine Sorge, sowohl die Antragsformulare als auch die L17 Taferl, sowie sämtliche Informationen bezüglich Behördenwege und beizulegenden Dokumenten bekommst du in der Fahrschule bei der Einschreibung.  Ab der Einreichung im Verkehrsamt braucht es noch in etwa 2–3 Wochen bis dann der L17 Bescheid im Postkasten eingelangt ist.

 

Grundausbildung:

Theoriekurs A+B komplett + parallel      
6 x 2 Fahrstunden B
+ 1 Std. Theorieeinweisung L17 mit den priv. Begleitern!


Wir laden die privaten Begleiter ein, in der 7. Doppelstunde mitzufahren um die Stärken und Schwächen des/r Schülers/in, sowie die Arbeit des/der Fahrlehrers/in beobachten zu können!

 

1000 km mit Privatauto
1. Begutachtungsfahrt + Begleiter mit Privatauto
Fahrtenprotokolle in die Fahrschule mitbringen
1000 km mit Privatauto
2. Begutachtungsfahrt  + Begleiter mit Privatauto
Fahrtenprotokolle in die Fahrschule mitbringen
1000 km mit Privatauto

3 Fahrstunden Perfektion (OHNE Begleiter)
mit Fahrschulauto

Fahrtenprotokolle in die Fahrschule mitbringen

A+B THEORIE-Prüfung
nach dem Theoriekurs Modul GW, A + B und erbrachtem Sachverständigen-Arzt-Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs und EU-Passfoto
B PRAXIS-Prüfung                                        
frühestens zum 17. Geburtstag nach bestandener Theorieprüfung und komplett absolvierter Praxisausbildung

A1 / A2 PRAXIS–Prüfung
A1 frühestens zum 16.Geburtstag, längstens 18 Monate nach bestandener A-Theorieprüfung und komplett absolvierter Praxisausbildung

A2 frühestens zum 18.Geburtstag, längstens 18 Monate nach bestandener A-Theorieprüfung und komplett absolvierter Praxisausbildung

 

Kurse

Klasse B-Theoriekurse

Die Theoriemodule GW, A + B können entweder im Abendkurs oder im Intensivkurs besucht werden.

 

Alle Kurszeiten entnimm bitte den Kursterminen.

Die Inhalte der Themen findest du im Theorielehrplan.


Klasse A-Theoriekurse:
Der Motorrad-Theorieunterricht findet als Intensivunterricht statt. Die A-Termine findest du unter Kurstermine in der SpalteIntensivkurs (A1–A3).

 
Fahrlektionen (Praxisunterricht)
können persönlich in der Fahrschule vereinbart werden.
Weitere Informationen findest du unter Ausbildung.